08.04.2020 kurzes Corona-Update Mandanteninformationen

8. April 2020

Liebe Mandantinnen und liebe Mandanten,
liebe Mitstreiter,

zuletzt haben wir weitere Informationen erhalten, die wir gerne vor Ostern übersenden möchten. Nach Ostern wird der nächste, dann ausführlichere, Newsletter folgen.

IBB-Darlehen (Soforthilfe I)

Leider gibt es noch keine neuen Informationen zur Wiederaufnahme des notwendigen Programms der Soforthilfe I.

100% Staatshaftung für KfW-Darlehen

Unsere vorgestern übersandten Informationen sind weiterhin aktuell und wir haben keine weiteren Details finden können.

Zudem mussten wir feststellen, dass das übersandte PDF des nachgeschobenen Newsletters bis heute nicht veröffentlicht wurde und somit noch immer einen Wissensvorsprung für Sie darstellt.

BaFa Beratungszuschüsse

Zunächst möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir weiterhin im Prozess der Registrierung unseres Unternehmens bei der BaFa sind.

Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hat einen Artikel veröffentlicht (Link) wonach zumindest geklärt ist, dass Steuerberater die Beratereigenschaft nach der Rahmenrichtlinie erfüllen.

Offenlegungen im Bundesanzeiger 2018

Die Offenlegungsfrist im Bundesanzeiger für Jahresabschlüsse zum 31.12.2018 ist bereits seit dem 31.12.2019 abgelaufen. Dennoch gibt es für diejenigen, die diese Frist nicht halten könnten, positive Nachrichten (Link):

„Unternehmen, die nach dem 5. Februar 2020 vom BfJ eine Androhungsverfügung erhalten haben, können die Offenlegung bis zum 12. Juni 2020 nachholen, auch wenn die sechs­wöchige Nachfrist für die versäumte Offenlegung schon vorher abgelaufen ist bzw. ablaufen wird. Wird die Offenlegung bis zum 12. Juni 2020 nachgeholt, wird das zuvor angedrohte Ordnungsgeld nicht festgesetzt.”

Strafrechtlichen Risiken bei der Beantragung von Corona-Soforthilfen

Das DATEV-Magazin hat einen hilfreichen Artikel zu den strafrechtlichen Risiken bei der Beantragung der Corona-Soforthilfen veröffentlicht (Link), den wir jedem Unternehmer, der solche Soforthilfen beantragt hat, empfehlen zu lesen.

Ebenfalls hat der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern einen relevanten Praxisticker zu diesem Thema, insbesondere auch zur Beweisvorsorge, veröffentlicht (Link).

Haftungsausschluss

Der Inhalt des Rundschreibens ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Ihr Team Sander Hansen

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