12.05.2020 Corona-Update Mandanteninformationen

12. May 2020

Liebe Mandantinnen und liebe Mandanten,
liebe Mitstreiter,

endlich ist es soweit, die ersten Informationen zur Soforthilfe V sind eingetroffen. Weiteres folgt von Seiten der IBB voraussichtlich morgen, von uns dann ebenfalls (vermutlich am späten Abend).

Soforthilfe V: Weiterer Schutzschirm für den Mittelstand

Das Land Berlin sieht weiterhin die Not der Unternehmen, diese Krise zu durchstehen. Um die Berliner Mittelständler gezielt zu unterstützen, legt der Senat ein weiteres Programm für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten auf (Link). Danach können ab dem 18.05.2020 Anträge auf Soforthilfe V bei der IBB beantragt werden.

Das Programm Soforthilfe V mit einem Finanzvolumen von rund 75 Mio. € umfasst laut Pressemitteilung folgende Eckpunkte (Link) :

  • Im Mittelpunkt der bundesweit bereits definierten Unterstützungsmaßnahmen steht der Schnellkredit der KfW, der vorranging in Anspruch zu nehmen ist (Link).
  • Soweit dieser in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 % zu beantragen, über den nach 15 Monaten angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens entschieden wird bzw. es zur Auszahlung kommen kann.
  • Soweit der KfW-Schnellkredit nicht in Anspruch genommen werden kann oder soweit er belegbar nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, alternativ zum Tilgungszuschuss einen Zuschuss zu zahlen.
  • Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 25.000 Euro und orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für die auf die Antragstellung folgenden drei Monate (für die Bereiche Gastronomie / Hotellerie / Tourismus den erwarteten Liquiditätsbedarf bis Ende des Jahres).
  • In begründeten Einzelfällen kann eine Soforthilfe über 25.000 Euro beantragt werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen,

  • welche nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden
  • mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalent)
  • mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin und
  • die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind.

Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm V können ab Montag, 18. Mai 2020, 09:00 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin (www.ibb.de) eingereicht werden. Erste Auszahlungen sind ab dem 25.05.2020 zu erwarten.

Leider liegt bislang noch kein ausführlicher FAQ-Katalog der IBB vor. Sofern dieser veröffentlicht worden ist, erhalten Sie unserseits weiter Informationen. Der FAQ-Katalog soll voraussichtlich ab Mittwoch, 13.05.2020, auf der Internetseite der IBB veröffentlicht werden.

Aufgrund der Erfahrungen aus dem Zuschussprogramm für Solo-Selbständige, welches nach wenigen Tagen ausgeschöpft war, empfehlen wir allen Unternehmern, zügig die Anträge einzureichen. 75 Mio € reichen z.B. bei einer durchschnittlichen Zuschussgröße von 25.000 € für nur 3.000 Unternehmen, bei durchschnittlich 15.000 € für 5.000 Unternehmen.

Haftungsausschluss

Der Inhalt des Rundschreibens ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Ihr Team Sander Hansen

Teilen auf

Weitere Beiträge

Digitalisierungsprämien

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, nachfolgend haben wir für Sie die beiden Förderprogramme „Digital Jetzt – Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands“ und „Digitalprämie

Mehr »