Liebe Mandantinnen und liebe Mandanten,
liebe Mitstreiter,
zwischenzeitlich haben sich wieder relevante Neuigkeiten ergeben, die wir Ihnen gerne gesammelt übersenden möchten.
1) Nachbesserungen bei Wirtschaftshilfen
Am Mittwochabend (22.04.2020) haben sich die Koalitionspartner auf folgende neue Erleichterungen verständigt:
a) Verlustrücktrag (Link)
Unternehmen, die corona-bedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können daher ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Von einer Betroffenheit wird regelmäßig ausgegangen, wenn die Vorauszahlungen für 2020 bereits auf null [Euro](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/E/euro.html;jsessionid=54B3686D2300D982703986F23680B891.delivery1-master?view=renderHelp “Glossareintrag “Euro” öffnen”) herabgesetzt wurden.
Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 beträgt 15 % der maßgeblichen Einkünfte, die der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 zugrunde gelegt wurden (max. eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro bei Zusammenveranlagung). Auf dieser Grundlage werden die Vorauszahlungen für 2019 neu berechnet. Eine Überzahlung wird erstattet.
Wenn es dem Unternehmen wieder bessergeht und es wider Erwarten im Jahr 2020 doch Gewinn macht, zahlt der Unternehmer diese Finanzspritze wieder zurück. Solange das Unternehmen Verluste ausweist, muss sie nicht zurückgezahlt werden.
Beispiel: A hat für das Jahr 2019 Vorauszahlungen zur ESt i. H. v. 20.000 Euro entrichtet. Sein für 2019 voraussichtlich erwarteter Gewinn beläuft sich auf 80.000 Euro. Für das Jahr 2020 wurden Vorauszahlungen i. H. v. 6.000 Euro je Quartal festgesetzt. Die Zahlung für das erste Quartal 2020 hat er zum gesetzlichen Fälligkeitstermin (10. März 2020) geleistet.
Aufgrund der COVID-19-Krise bricht sein Umsatz auf null Euro ein. Seine Fixkosten laufen unverändert weiter. Er beantragt unter Darlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse beim Finanzamt eine Herabsetzung seiner Vorauszahlungen für 2020 auf null Euro. Das Finanzamt setzt antragsgemäß herab und erstattet die bereits geleistete Vorauszahlung i. H. v. 6.000 Euro. Zusätzlich beantragt er im Hinblick auf den erwarteten Verlust für 2020 die Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019 im pauschalierten Verfahren. Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen für 2019 auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags von 12.000 Euro (15 % von 80.000 Euro) auf 16.000 Euro herab. Das Finanzamt erstattet die Überzahlung i. H. v. 4.000 Euro. Also bekommt der Unternehmer insgesamt 10.000 Euro ausgezahlt.
Wichtig: zu dieser Thematik soll in Kürze ein BMF-Schreiben erscheinen, welches für weitere Klarheit und vor allem für mehr Rechtssicherheit sorgen wird; entsprechend bitten wir um Verständnis, dass wir das Erscheinen dieses BMF-Schreibens abwarten, bis Anträge gestellt werden. Aufgrund der derzeitigen Informationen gibt es diverse verschiedene Konstellationen, die nicht geklärt sind.
b) Steuerhilfen für die Gastronomie (Link)
Der Gastronomie bricht gerade ein Großteil der Einnahmen weg. Deswegen sollen Gastronomiebetriebe nun steuerlich entlastet werden:
- Die Mehrwertsteuer für Speisen wird laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf denermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.
- Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell ein Satz von 7 Prozent gelten.
Der Beginn der steuerlichen Entlastung vom 01.07.2020 bedeutet jedoch nicht, dass feststehen würden, dass ab diesem Zeitpunkt die Gastronomiebetriebe auch wieder geöffnet sein werden. Hierzu: „Söder warnte zugleich davor, den festgelegten Zeitpunkt der Steuersenkung ab Juli mit einer Garantie gleichzusetzen, dass ab dann die Gastronomie wieder geöffnet werden könne. Entscheidend sei, wie sich die Infektionszahlen bis dahin entwickelten. Der Juli sei aber der Bereich, bei dem die Bundesländer in jedem Fall genug Zeit zur Vorbereitung hätten, “damit ein gastronomisches Arbeiten in breiter Form möglich ist”. Für den anstehenden Monat Mai seien dagegen noch keine verlässlichen Aussagen möglich.” (Link)
c) Anhebung des Kurzarbeitergeldes (Link)
Das Kurzarbeitergeld soll angehoben werden, und zwar gestaffelt:
Für diejenigen, die es für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent steigen.
- Bei Haushalten mit Kindern wird es auf 77 Prozent erhöht.
- Ab dem 7. Monat des Bezuges steigt das Kurzarbeitergeld dann auf 80 Prozent, beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern.
- Die Regelung gilt längstens bis Ende 2020.
Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.
d) Verlängerung des Arbeitslosengeldes (Link)
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I soll verlängert werden – und zwar um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Wer arbeitslos wird, bekommt bisher 12 Monate lang Arbeitslosengeld. Das gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre – vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig.
Die neuen Beschlüsse im Überblick:
- Wessen Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde, dessen Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I wird um drei Monate verlängert.
- Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig.
Weiterhin gilt: Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.
e) Mehr Geld für Schulen (Link)
Die allermeisten Schulen sind geschlossen, Anfang Mai soll der Unterricht schrittweise wieder starten:
- Der Bund ist bereit, Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Millionen Euro zu unterstützen.
- Geplant ist ein Sofortausstattungsprogramm.
- Damit sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Eurofür die Anschaffung entsprechender Computer zu gewähren.
Darüber hinaus soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.
2) Weitere relevante Informationen haben wir zusammengefasst:
a) Verdienstausfall digital geltend machen (Link)
Ab sofort kann auch online ein Antrag auf Entschädigung gemäß § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz geltend gemacht werden. Diese rechtliche Möglichkeit besteht grundsätzlich für Personen, die einen Verdienstausfall erlitten haben, weil sie auf Anweisung eines Berliner Gesundheitsamtes ein vorübergehendes Tätigkeitsverbot hatten oder in Quarantäne mussten.
Der Entschädigungsantrag wird online und papierlos eingereicht und bearbeitet. Dies geschieht über den sogenannten Digitalen Antrag, mit dem die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Senatsverwaltung für Finanzen die Informationen direkt in der Elektronischen Akte verwenden können. Das führt zu einer wesentlichen Verfahrensbeschleunigung.
b) Informationen zu Corona-Entschädigungen
In diesem Zusammenhang übersenden wir Ihnen anbei Informationen von einer kooperierenden / befreundeten Rechtsanwaltskanzlei zu dem Themengebiet der Geltendmachung von Verdienstausfällen, an die Sie sich für Rechtsfragen gerne werden können.
c) Fristverlängerung für Lohnsteueranmeldungen
Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln.
Zum BMF-Schreiben: Link
d) Erleichterungen bei der Umsatzsteuer
Hier finden Sie noch einmal die einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer zusammengefasst.
e) Soforthilfen – Zuschüsse
Immer mehr Antragsteller überweisen offenbar erhaltenes Geld aus dem Berliner Zuschuss-Programm der Corona-Soforthilfe wieder zurück. Wie die Investitionsbank Berlin (IBB) am Dienstag auf Anfrage der Berliner Morgenpost mitteilte, verzeichnet die Förderbank des Landes bereits 2500 Rücküberweisungen in Höhe von 17 Millionen Euro (Link)
Da die Zuschüsse aus Bundesmitteln, anders als die Zuschüsse aus dem Berliner Soforthilfeprogramm I, lediglich für die Abdeckung der laufenden Kosten (Mieten, Leasing, Personal, ect.) bestimmt sind und nicht Unternehmen zustehen, die sich bereits vor der Corona-Krise (vor März 2020) in Liquiditätsschwierigkeiten befanden, sollte sorgfältig geprüft werden, ob diese Voraussetzungen bei der Beantragung gegeben sind, damit keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen (vgl. Link).
f) Berlin-Soforthilfe IV (Tilgungszuschuss / Zuschuss) — (Link)
Bislang konnten wir hier keine neuen Informationen finden — wir sind weiter, genau wie Sie, gespannt.
g) KfW-Schnellkredit (Link)
Unsere neuesten Erkenntnisse zu den KfW-Schnellkrediten übersenden wir Ihnen mit dem nächsten Newsletter.
h) Post für alle Empfänger von Soforthilfen
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt (Link), dass alle bisherigen Empfängern von Soforthilfen in den nächsten Tagen per Mail gebeten werden, noch einmal zu überprüfen, ob die Antragsteller auch tatsächlich antragsberechtigt gewesen sind. In der Mail werden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für einen Zuschuss noch einmal erläutert. Unberechtigt beantragte Corona-Soforthilfen können straffrei zurückgezahlt werden.
i) SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandards
Hier finden Sie Hinweise für die Gestaltung der vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Link).
j) Ressourcen-schonender Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken
Das Robert-Koch-Institut hat Hinweise zum ressourcenschonenden Einsatz von Schutzmasken veröffentlicht (Link).
k) DATEV-Podcasts & Magazin
Die DATEV veröffentlicht regelmäßig interessante Inhalte & Podcasts, die inhaltlich zu empfehlen sind: Link
Wir haben hier schon viele interessante und hilfreiche Informationen erhalten und möchten Ihnen daher diese für uns wichtige Informationsquelle teilen.
l) Verwaltungsgericht Hamburg: Die Beschränkung auf 800 Quadratmeter ist ungeeignet, um vor Corona zu schützen (Link)\ Nach der jüngsten Verordnung dürfen auch in Berlin Verkaufsstellen mit mehr als 800 Quadratmeter nicht für den Publikumsverkehr öffnen. Nach Ansicht der Hamburger Richter verletzt die seit Montag geltende Lockerung bei der Ladenöffnung die Ladenbetreiberin in ihrem Recht auf Berufsfreiheit Beschl. v. 22.04.2020, Az. 3 E 1675/20). Die Unterscheidung nach der Größe der Verkaufsfläche ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht geeignet, dem mit der Rechtsverordnung verfolgten Zweck des Infektionsschutzes zu dienen. Dieser Schutz könne, nach Auffassung der Richter, in größeren Geschäften ebenso gut wie oder sogar besser als in kleineren Geschäften erreicht werden. Hamburg hat Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden.
m) Onlineplattform zu Öffnungszeiten
Viele Einzelhändler haben seit Mittwoch zwar wieder geöffnet, in der Regel aber mit veränderten Öffnungszeiten. Um den Kunden einen Überblick zu bieten, welche Läden zu welchen Zeiten geöffnet haben, können Händler die Plattform „Washatauf.de” vom Handelsverband Berlin-Brandenburg und dem Verband der Digitalwirtschaft Berlin-Brandenburg, SIBB, nutzen. Infos hier
n) Bericht zum Stabilitätsprogramm 2020 der Bundesregierung
Das BMF hat am 22.04.2020 ein ca. 30 Seiten langes Dokument veröffentlicht (Link) — unter anderem werden hier viele Informationen zu den Kosten der bisher getroffenen Maßnahmen geliefert und ebenfalls ein Ausblick auf die kurz- und mittelfristigen Perspektiven der Gesamtwirtschaft 2020 bis 2024 aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen.
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