Gemeinnützige Organisationen und Berufsverbände
Der „dritte Sektor“ unterliegt besonderen steuerlichen Anforderungen. Wir beraten zu Rechtsformwahl, Gründung, laufender Tätigkeit und den speziellen Regelungen des Gemeinnützigkeits- und Körperschaftsteuerrechts.
Für alle von Vorteil
Der sogenannte dritte Sektor im Sozialstaat gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dabei setzt sich für gemeinnützige Einrichtungen neben der klassischen Form des Vereins die gemeinnützige GmbH immer mehr durch. Aufgrund unserer Betreuung gemeinnütziger Einrichtungen aller Rechtsformen und Zweckbestimmungen insbesondere im Bereich Forschungs-, Bildungs- und Umweltschutzorganisationen haben wir auf diesem speziellen Gebiet weitreichende Erfahrungen gesammelt und können daher Spezialwissen zum steuerrechtlichen Gemeinnützigkeitsrecht aufweisen.
Darüber hinaus sind wir durch die Betreuung verschiedener Berufs- und Arbeitgeberverbände Experten für die steuerbefreiende Spezialnorm des Körperschaftsteuergesetzes.
Unsere Schwerpunkte
-
Beratung hinsichtlich der Rechtsformwahl
-
Beratung bei Gründung einer gemeinnützigen Körperschaft
-
Laufende Betreuung von gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen, gGmbHs, Unternehmergesellschaften, Genossenschaften, Aktiengesellschaften sowie Stiftungen
-
Beratung von gemeinnützigen Organisationen aller Art
-
Sponsoring