Abfindungen: Ermäßigte Besteuerung wird seit 2025 erst im Einkommensteuerbescheid gewährt
07.06.2026
Wer als Arbeitnehmer eine Abfindung von seinem Arbeitgeber erhält, darf diese Zahlung mit einem reduzierten Steuersatz (nach der sog. Fünftelungsregelung) versteuern. Dies führt zur Abmilderung der Steuerprogressionswirkung, die ansonsten beim Bezug von zusammengeballten Einkünften in einem Veranlagungszeitraum entstünde.
Arbeitnehmer sollten wissen, dass sie die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelungsregelung seit 2025 nicht mehr im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens beanspruchen können. In der Lohnabrechnung muss eine Abfindung also zunächst wie regulärer Arbeitslohn versteuert werden. Arbeitgeber führen zunächst die volle Steuer ab, was zu einer geringeren Nettoauszahlung führt. Durch diesen Schritt sollen Arbeitgeber entlastet werden, da die Umsetzung der Fünftelungsregelung im Rahmen des Lohnsteuerabzugs für sie sehr aufwendig und mitunter mit Rechtsunsicherheiten behaftet ist.
Der Steuervorteil geht aber nicht verloren, denn Arbeitnehmer können die ermäßigte Besteuerung für Abfindungen in ihrer Einkommensteuererklärung beantragen - die zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird vom Finanzamt dann über den Einkommensteuerbescheid erstattet. Arbeitnehmer profitieren also nicht mehr direkt und unterjährig von dem Steuervorteil der Fünftelungsregelung, sondern erst nachträglich.
Weitere Beiträge aus der Rubrik “Einkommensteuer”
NATO-Versorgung: Auszahlung aus DCPS-Anlagekonto darf nicht besteuert werden
Zur Versorgung und sozialen Absicherung ihrer Angestellten hat die NATO eine beitragsorientierte Altersversorgung eingerichtet, den sog.
17.06.2026
Arbeiten im Ausland: Wenn ein Land auf die Besteuerung verzichtet
Arbeiten Sie im Ausland und wohnen in Deutschland oder umkehrt, stellt sich häufig die Frage der Doppelbesteuerung.
10.06.2026
Immer wieder streitig: Eventuelle Doppelbesteuerung von Renten
Zur Altersvorsorge zahlt man als Arbeitnehmer Beiträge in die Rentenversicherung ein, um im Ruhestand eine Rente zur Sicherung des Lebensunterhalts zu erhalten.
09.06.2026