Update 22.03.2020 Mandanteninformationen zur Corona-Krise

22. March 2020

Liebe Mandantinnen und liebe Mandanten, liebe Mitstreiter,

am Wochenende konnten wir weitere Erkenntnisse erlangen und Informationen sammeln, die wir gerne mit Ihnen teilen möchten.

Erstattung der Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer Die ersten Bundesländer, unter anderem Nordrhein-Westfalen (Link), setzen auf Antrag die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer (sog. 1/11 bzw. Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung) für krisenbetroffene Unternehmen bis auf Null fest, sodass es zu einer Erstattung der im Februar geleiteten Zahlungen kommt.

Sofern es hierzu Informationen aus Berlin gibt, werden wir Ihnen diese schnellstmöglich übersenden.

Vorlagen für Anträge Berlin Das Land Berlin hat noch keine Vorlage veröffentlicht. Bitten wenden Sie sich gerne an uns per E-Mail, wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten und die entsprechenden Anträge auf elektronischem Wege beim Finanzamt einreichen.

Bitte übersenden Sie uns gleich eine Erläuterung, weshalb Sie oder Ihr Unternehmen in nicht erheblichen Ausmaß und unmittelbar von der Coronavirus-Krise betroffen ist, damit wir dies für unsere Anträge übernehmen können.

Umstellung von der SOLL-Besteuerung auf die IST-Besteuerung bei der Umsatzsteuer Bei der IST-Besteuerung entsteht die Umsatzsteuer erst dann, wenn die Kunden oder Auftraggeber ihre Rechnung bezahlen – die Umsatzsteuer muss also nicht vorfinanziert werden.

Bitte sprechen Sie uns an, damit wir prüfen, ob wir Ihr Unternehmen auf die IST-Besteuerung umstellen können. Dafür müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Vorjahresumsatz nicht mehr als 600.000 € oder Befreiung von der Buchführungspflicht oder Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Sofern eine Umstellung möglich ist, werden wir schnellstmöglich die notwendigen Anträge beim Finanzamt elektronisch einreichen.

Für den Vorsteuerabzug ergeben sich keine Unterschiede.

Vorlage vereinfachter Antrag Brandenburg Das Land Brandenburg hat nun ebenfalls ein Antragsformular für den Antrag für Steuerstundung und die Herabsetzung der Vorauszahlungen sowie für den Vollstreckungsaufschub veröffentlicht, dieses finden Sie hier: Link

Weitere im Raum stehende (jedoch ausdrücklich nicht bestätigte steuerliche Maßnahmen) Der Bund der Steuerzahler fordert von den zu ständigen Behörden die weiteren folgenden Maßnahmen:

  • Generelle Umstellung auf die IST-Besteuerung bei der Umsatzsteuer (Forderung des Bundes der Steuerzahler)
  • Verschiebung der für Herbst geplanten Ladenkassenumstellung (Forderung des Bundes der Steuerzahler)

Sofern es hierzu etwas Konkretes gibt, werden wir auch diese Informationen schnellstmöglich mitteilen.

KfW-Sonderprogramm 2020 Die KfW hat die notwendigen beihilferechtlichen Genehmigungen erhalten, sodass die KfW-Sonderprogramme ab Montag den 23.03.2020 angeboten werden. Ferner gibt es hier neue Informationen zu dem Sonderprogramm für etablierte und junge Unternehmen.

KfW-Sonderprogramm etablierte und junge Unternehmen

  • Für Unternehmen, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben (d.h. alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, können einen Kredit beantragen)
    • Liegt bei der Beantragung noch kein Jahresabschluss 2019 vor, so soll der Jahresabschluss 2018 ausreichend sein
    • Für die Bewertung der wirtschaftlichen Lage zum 31.12.2019 ist eine BWA ausreichend
  • Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden
  • 90%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) für kleine und mittlere Unternehmen sowie 80%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) für größere Unternehmen, jeweils sowohl für Betriebsmittel als auch für Investitionen
  • Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten
  • Investitionsfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr angeboten

Mitarbeiterportal der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Berlin Die MIT Berlin möchte einen Betrag dazu leisten, dass sich die Unternehmen in Berlin untereinander helfen. Sofern Unternehmen Mitarbeiter suchen oder Mitarbeiter freistellen können, so werden auf dem Mitarbeiterportal Angebot und Gesuche zusammengeführt – wir halten dies für eine sinnvolle und solidarische Initiative, daher haben wir dies mit aufgenommen: Link zum Mitarbeiterportal

In den kommenden Tagen erwarten wir viele weitere Pressemitteilungen / Newsletter und Informationen, die hierin relevanten Informationen werden wir Ihnen schnellstmöglich und umfassend weiterleiten.

Haftungsausschluss Der Inhalt des Rundschreibens ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.

Bleiben Sie gesund – Ihr Team Sander Hansen

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