Update 23.3.2020 Mandanteninformationen Corona-Krise

23. March 2020

Liebe Mandantinnen und liebe Mandanten, liebe Mitstreiter,

auch heute konnten wir weitere Erkenntnisse erlangen und Informationen sammeln, die wir gerne mit Ihnen teilen möchten.

BMWi Soforthilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro In einer gemeinsamen Pressemitteilung (Link) haben Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz umfassende zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe präsentiert.

Kernpunkte der Soforthilfen: Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Einzelnen ist vorgesehen:

  • bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente),
  • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).

Die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte über die Soforthilfen für kleine Unternehmen finden Sie hier.

Wichtiges aus den Eckpunkten

  • Schadenseintritt nach dem 11. März 2020
  • Zuschuss ist bei Überkompensation zurückzuzahlen
  • Zuschuss ist gewinnwirksam für Einkommen – oder Körperschaftsteuer

Weitere Informationen, wo und wie die Mittel beantragt werden können, sollen nach soeben getroffener Aussage von Herrn Altmaier in den Tagesthemen hierzu am Mittwoch bekannt gegeben werden.

IBB / Berlin Soforthilfe-Paket II: Zuschüsse 5.000 Euro Seit heute sind auf der Seite der IBB die Informationen über Zuschüsse in Berlin bereitgestellt (Link). Die Anträge sollen am Freitag, den 27. März 2020, um 12 Uhr auf der Website zur Verfügung gestellt werden. Die Kernpunkte sind:

  • 5.000 EUR Zuschuss
  • maximal 5 Beschäftigte
  • 100 Mio. EUR stehen vorerst zur Verfügung, daraus ergeben sich 20.000 Zuschüsse für die Berliner Wirtschaft
  • Weitere Informationen finden Sie in unter dem bereits geteilten Link

Hinweis auf der IBB-Internetseite: Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Liquiditätshilfen ist die Last auf den Servern aktuell sehr hoch, daher wird empfohlen die Anträge zu Tagesrandzeiten einzureichen.

KfW: Übersicht und Häufige Fragen Zwischenzeitlich gibt es unter dem folgenden Link eine nützliche Zusammenstellung der KfW zu den einzelnen Krediten und auch Antworten auf häufig gestellte Fragen. Ebenso hat die KfW einen Vorab-Check („Passt dieser Kredit zu Ihrem Vorhaben“) auf seiner Internetseite parat, diesen finden Sie zum Beispiel hier unter dem Punkt „Was fördern wir?“.

In den einzelnen Merkblättern zu den Produkten finden Sie alle wichtigen Hinweise zu den häufig gestellten Fragen, insbesondere zu den Darlehenslaufzeiten, Zinssätzen, Tilgungen, Haftungsfreistellungen und vor allem auch zu den Sicherheiten.

Insbesondere bei den KfW-Darlehen ist zu beachten, dass sich nach unserem Kenntnisstand:

  • Der Zinssatz sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes orientiert und der Zinssatz unter der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten festgelegt wird
  • Jedoch führt die KfW einen Maximalen Zinssatz Endkreditnehmer – Sollzinssatz auf
  • KfW gewährt die Haftungsfreistellung dem Finanzpartner
  • Für die Kredite sind bankübliche Sicherheiten zu stellen

Zur Haftungsfreistellung wird z.B. ausgeführt Link: „Sie erhalten den KfW-Unternehmerkredit auf Wunsch mit 90 % Haftungsfreistellung für kleine und mittlere Unternehmen bzw. 80 % Haftungsfreistellung für große Unternehmen. Das bedeutet, dass die KfW 80 % bzw. 90 % des Kreditausfallrisikos übernimmt – das restliche Risiko trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung.“

Maßnahmen im Überblick (Link) Eigens für Künstlerinnen und Künstler bzw. Kultureinrichtungen wurde von der Bundesregierung eine eigene Meldung herausgegeben, diese finden Sie hier. Dennoch finden sich auf der Internetsite auch viele nützliche Informationen für alle weiteren Unternehmen und Berufsgruppen. Auf der Internetseite finden Sie Informationen zu den folgenden Themenbereichen, jeweils mit Verlinkung zu weiteren Informationsseiten:

  • Sozialschutz für Kleinunternehmer / Solo-Selbständige
  • Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmer
  • Liquiditätshilfen
  • Künstlersozialversicherung
  • Entschädigung bei Verdienstausfall durch Tätigkeitsverbot
  • Steuerliche Hilfemaßnahmen
  • Insolvenzrecht
  • Mietrecht
  • Darlehen
  • Kurzarbeitergeld
  • Zusätzliche Maßnahmen der Kulturstaatsministerin (Weitgehender Verzicht auf Rückforderungen, Umwidmung von Mitteln und Flexibilisierung von Programmen, Anerkennung von Medienunternehmen als kritische Infrastrukturen, Zusätzliche Mittel als Nothilfe)

Auch werden auf der Internetseite die weiteren Angebote auf Länderebenen verlinkt.

Wichtiger Hinweis: Die Bundeshilfen sollen neben den Länderhilfen in Anspruch genommen werden können, solange keine Überkompensation erfolgt.

Maßnahmenpaket / Gesetzesentwurf zur Abmilderung im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht In seiner Pressemitteilung vom heutigen Tage informiert das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz über den heute geschlossenen Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts zu den Themen (Link):

  • Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter,
  • Zahlungsaufschub für Verbraucherinnen und Verbraucher,
  • Handlungsfähigkeit für Unternehmen und Vereine, Flexibilität für Strafgerichte

Die relevanten Informationen zu den geplanten Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite – absolut lesenswert in unseren Augen.

Szenarienrechnung der volkswirtschaftlichen Kosten des Corona-Shutdown Das ifo Institut hat eine Szenarienrechnung über die volkswirtschaftlichen Kosten des Corona-Shutdown für Deutschland herausgegeben (Link) – in unseren Augen auch interessant.

In den kommenden Tagen erwarten wir viele weitere Pressemitteilungen / Newsletter und Informationen, die hierin relevanten Informationen werden wir Ihnen schnellstmöglich und umfassend weiterleiten.

Haftungsausschluss Der Inhalt des Rundschreibens ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.

Ihr Team Sander Hansen

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