Update 27.03.2020 Mandanteninformationen Corona-Krise

27. March 2020

Liebe Mandantinnen und liebe Mandanten,
liebe Mitstreiter,

kurz vor dem Wochenende bleiben wir unserer Linie treu und übersenden Ihnen die neuesten Informationen. Für das Wochenende ist, nach aktuellem Stand, kein Newsletter geplant.

Bundeszuschüsse und Zuschüsse vom Land Berlin

Sofern Sie Zuschüsse außerhalb Berlins beantragen bitten wir Sie unbedingt in unsere gestern versandte Überschicht zu schauen und sich für Ihr Bundesland zu informieren. Insbesondere haben manche Bundesländer Ihre Formulierungen leicht geändert, jedoch mit großer Wirkung (von und zu oder). Sofern es hierbei Rückfragen gibt, unterstützen wir gerne und beschäftigen uns auch mit dem Antrag in Ihrem jeweiligen Bundesland. Hinweis: einige Bundesländer haben inzwischen FAQ’s / Erläuterungen etc. herausgebracht, welche unbedingt genau gelesen werden sollten. Hier wird insbesondere auch darauf eingegangen, ob zwingend ein Liquiditätsengpass bestehen muss oder ob ein Umsatzeinbruch für eine Zuschussgewährung reicht — hierbei gibt es zum Teil Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Dieser Unterschied ist jedoch in vielen Einzelfällen ausschlaggebend, ob dem Unternehmen ein Zuschuss zusteht.

Hilfreiche FAQ’s finden Sie z.B. hier:

  • Brandenburg Link: Informationen zum Verfahrensablauf, Beispielantrag, Fragen und Antworten zur Antragsstellung
  • Für alle weiteren Bundesländer schauen Sie bitte hier: Link

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zunächst hauptsächlich für Berlin informiert haben.

Zuschüsse Berlin

Heute ist das Zuschussprogramm in Berlin gestartet. Die IBB hat aufgrund des erwarteten Ansturms gleich ein Wartenummernsystem eingeführt, welches in der Nacht von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens Pause macht (Link). Die Wartenummer wird über Nacht erhalten.

Von Mandanten haben wir berichtet bekommen, dass diese bereits um 13 Uhr eine Wartenummer jenseits 50.000 zugeteilt bekommen haben. Seit 17:30 Uhr zeigt das Portal an, dass die Warteschlange aktuell angehalten wurde, auch um 22:00 Uhr gibt es keine Veränderungen in der Positionierung im Vergleich zu um 17:30 Uhr — anscheinend muss spätestens dann das Woche eingeläutet worden sein.

In Berlin werden, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, weiterhin nur Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und Betriebsstätte bzw. Sitz in Berlin gefördert.

Es bleibt abzuwarten, wann Berlin auch die Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten fördert, da dies in unseren Augen absolut notwendig ist.

Die Soforthilfe kann für den fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand eingesetzt werden. Antragsteller mit bis zu 5 Beschäftigten können bis zu 5.000 EUR auch für die Kompensation von Unternehmer-/ Unternehmenseinkünften (bis zu 6 Monate für Soloselbständige und 3 Monate bei Unternehmen) ansetzen.

Die Höhe der Soforthilfe beträgt 5.000 EUR für Antragsteller mit bis zu 5 Beschäftigten*. Diese können für den fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand sowie Personalkosten verwendet werden.

Für den fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand können darüber hinaus

  • für Antragssteller mit bis zu 5 Beschäftigten* zusätzlich bis zu 9.000 EUR
  • für Antragsteller mit bis zu 10 Beschäftigten* bis zu 15.000 EUR

beantragt werden.

Die Zuschüsse sollen innerhalb von 3 Werktagen ausgezahlt werden. Ein FAQ oder ähnliches konnten wir bislang nicht finden, die Berliner Pressemittelung (Link) hilft auch nicht.

Dennoch haben wir auf Umwegen Screenshots (PC und Mobile) von dem Berliner Antragsverfahren erhalten, die wir Ihnen anbei beigefügt haben:

IBB Zuschuss Antrag Mobile

IBB Zuschuss Antrag

Ein relevanter Auszug hieraus:

Es gibt die folgenden auswählbaren Gründe für eine existenzbedrohende Wirtschaftslage bzw. den Liquiditätsengpass:

  • von teilweiser Schließung und Umsatzeinbußen bzw. Umsatzeinbußen mangels Kundschaft, Stornierungen u.ä. betroffen
  • von Komplettschließung betroffen
  • von Umsatzeinbußen durch fehlende Aufträge/Buchungen/Engagements u.ä. betroffen

Es bleibt abzuwarten, ob den Beteiligten während des Ausfüllens des Antrages ein FAQ zur Verfügung steht, da wir keine anderweitigen Hinweise bzw. Erläuterungen finden konnten. Sobald diese Informationen vorliegen, werden wir diese im Rahmen des Newsletters vermitteln.

Haftungsausschluss

Der Inhalt des Rundschreibens ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Ihr Team Sander Hansen wünscht ein schönes Wochenende

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