Update 30.03.2020 Mandanteninformationen Corona-Krise

30. March 2020

Liebe Mandantinnen und liebe Mandanten,
liebe Mitstreiter,

ein Update, das zeigt wie es in Berlin zugeht und hoffentlich ein wenig Klarheit bringt, zumindest ansatzweise

Darlehen IBB Berlin

Die zinslose Darlehensgewährung über die IBB ist für Berlin zwischenzeitlich ausgesetzt worden, hier die Pressemittelung Link:

Zuschüsse (Soforthilfe II): Die erste Million EUR ist taggleich überwiesen worden — für Montag sind Überweisungen im Volumen von über 40 Mio. EUR vorbereitet — Darüber hinaus sind ausreichend Fördermittel vorhanden

Datenschutzproblem ist gelöst (mehr hierzu hier Link)

Rettungsdarlehen (Soforthilfe I) — Antragsvolumen deutlich höher als geplant — Antragsannahme bis auf Weiteres ausgesetzt

Corona-Zuschüsse (Soforthilfe II)

Seit Freitag, 27. März 2020 vergibt die IBB im Auftrag des Landes Berlin Zuschüsse für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer*innen. In einer Kombination von Bundes- und Landesmitteln gibt es Zuschüsse bis 14.000 Euro (Unternehmen bis 5 Beschäftige) bzw. 15.000 Euro (Unternehmen zwischen 6 und 10 Beschäftigte). Bereits am Freitag haben 110 Personen Mittel in Höhe von rund 1 Mio. EUR auf ihren Konten gehabt, das entspricht einem Durchschnitt von 9.000 EUR pro Antrag. Kommenden Montag werden weitere Gelder an mehrere tausend Personen mit einem Volumen von über 40 Mio. EUR angewiesen. Der Senator für Finanzen hat bereits erklärt, dass ausreichend Mittel vorhanden sein werden.

Wegen eines am Freitagnachmittag festgestellten Datenschutzproblems haben wir die Bearbeitung unterbrochen, die Serverlast war in Takt. Dieses Problem ist gelöst. Die Information an die Landesdatenschutzbeauftragte am Montag, den 30.3., ist vorbereitet. Bei zahlreichen Kunden haben wir uns bereits dafür entschuldigt.

Rettungsdarlehen (Soforthilfe I)

Die Nachfrage nach den Darlehen im Rahmen der Rettungsbeihilfen Corona (Soforthilfe Paket I) übersteigt die Erwartung bei weitem. Das Land hat für die IBB vorerst einen Kreditrahmen an bisher gesunde Unternehmen in Höhe von 100 Mio. EUR beschlossen und eine Erhöhung auf 200 Mio. EUR in Aussicht gestellt. Mit der Durchführung hat die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betrieb, Ramona Pop, die IBB beauftragt.

„Wir haben bisher 836 vollständig eingereichte Anträge mit einem beantragten Volumen von 152 Mio. Euro erhalten. Damit erreichen wir innerhalb einer Woche das Kreditvolumen, das wir sonst innerhalb eines halben Jahres erzielen”, erklärt Dr. Jürgen Allerkamp, Vorsitzender des Vorstands. „In dieser „außergewöhnlichen Situation, haben wir in der IBB alle Kräfte gebündelt, um diesen Ansturm zu bewältigen. Wir versuchen für die Berliner Unternehmen da zu sein und freuen uns, dass wir vielen mit Krediten helfen können.”

Wenn alle Anträge, die momentan kundenseitig in Bearbeitung sind, bewilligt würden, beliefe sich das Volumen auf mehr als 300 Mio. EUR. Deshalb setzen wir bis auf weiteres die Annahme weiterer Anträge aus, um mit den Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie Finanzen das weitere Vorgehen zu beraten. Die eingegangenen Anträge werden alle bearbeitet.

Berlin, den 28. März 2020″

Dass das Land Berlin seine Herausforderungen bisweilen zahlenmäßig nicht ganz richtig kalkuliert, sind wir in Berlin gewohnt. Wir hoffen an dieser Stelle, dass das Land Berlin wie bei unserem Flughafen, kurzfristig weitere Gelder zur Verfügung stellt. Der Vergleich schmeckt uns zwar nicht, war an dieser Stelle jedoch unausweichlich.

Bundeszuschüsse und Zuschüsse vom Land Berlin

Im Hinblick auf die Landeszuschüsse Berlin und auf die Bundeszuschüsse herrscht insgesamt Unsicherheit für die Beantragenden dahingehend, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese auch rechtsicher zu beantragen. Daher versuchen wir die einzelnen Informationen hierzu zusammenzufassen

Bundeszuschüsse

Sicher ist hierzu bislang:

  • Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen
  • Der Zuschuss wird bei der Einkommenssteuer — oder Körperschaftsteuerveranlagung im kommenden Jahr (2021) gewinnwirksam berücksichtigt
  • Bereitstellung durch die Länder (in Berlin zB komibiniert in einem Antrag)
  • Voraussetzung sind wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona — das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein; Schadenseintritt nach dem 11.03.2020
  • Ziel ist die Sicherung wirtschaftlicher Existenzen und die Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen (u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä.) à die IBB Berlin spricht hier von einer Bezuschussung ausschließlich von Betriebsmitteln!
  • Bundesrahmenregelung für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung kleiner und mittlerer Unternehmen in Schwierigkeiten (Link)
  • Pressemittelung des BMWi (Link)

Hier ein anschauliches Beispiel unserer Kollegin aus dem Tatort:Steuern-Verbund aus dem Tagesspiegel (Link):

“Wenn man zum Beispiel einen Zuschuss braucht, um die Miete zu zahlen, muss man das angeben und bekommt die Hilfe dann in entsprechender Höhe ausgezahlt.” Ein Einzelunternehmer, der monatlich 1000 Euro Miete zahlen muss, kann also nicht pauschal 9000 Euro Bürohilfe beantragen, sondern bekommt für jeden einzelnen Posten den jeweiligen Zuschuss.”

Daher lautet unserer Hinweis zu den Bundeszuschüssen: Begründen Sie die Verwendung Ihres Zuschusses und dokumentieren Sie in jedem Falle genau die Zuschussverwendung.

Zuschuss Land Berlin

Für Berlin gibt es endlich weitere (wenige) Informationen, diese finden Sie hier: Link

Beim Land Berlin können Mittel beantragt werden für „Betriebskosten und Personalkosten (eigenes Gehalt sowie Gehälter für Beschäftigte) (Link).

Bezüglich der Voraussetzungen für den Landeszuschuss konnten wir wenig hilfreiche Informationen vom Land Berlin finden, jedoch hat die IHK Berlin weitere Informationen zur Verfügung gestellt (Link):

  • Es muss nachgewiesen werden, dass die Förderung zur Sicherung der beruflichen bzw. der betrieblichen Existenz erforderlich ist
  • Der Landeszuschuss muss für Personal- oder Betriebskosten beantragt werden
  • Der Zuschuss kann mehrmals (nach 6 Monaten für Einzelpersonen / nach 3 Monaten für Mehrpersonenbetriebe) beantragt werden

In Berlin sind aktuell nur sehr wenige Informationen in dem Antrag / den Anträgen anzugeben, entsprechend entfällt auch eine Überprüfung solcher Angaben. Dennoch müssen die Antragenden diverse Punkte bestätigen, obwohl Rechtsunsicherheit besteht. Eine nachträgliche Überprüfung soll dann später durch die Finanzämter erfolgen (Link) — die Auswirkungen in der Zukunft sind also mehr als nur ungewiss; kein weiterer Kommentar an dieser Stelle.

Leider gibt es bislang keine belastbaren Aussagen dazu, inwiefern in Berlin das Privatvermögen / Unternehmensvermögen eingesetzt werden muss, oder ob lediglich ein Umsatzeinbruch ausreicht, sodass die lfd. Einnahmen nicht reichen um die lfd. Ausgaben zu decken. Wir hätten an dieser Stelle gerne eine Einschätzung übermittelt, jedoch ist dies aufgrund der Inaktivität unserer Landesregierung schlechtweg nicht möglich.

Per 30.03.2020 sollen in Berlin bereits 50.000 Anträge eingegangen sein und heute und morgen werden insgesamt 500 Mio € an die Antragsteller ausgezahlt werden (Link).

Zuschüsse andere Bundesländer:

Die Zuschüsse auf Länderebene sind anscheinend Ländersache, auch wenn diese bundesweit koordiniert werden / worden sein sollen:

Wirtschaft- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hofmeister-Kraut (Baden-Württemberg): “Erfreulich ist, dass wir jetzt eine bundeseinheitliche Lösung haben. In schwierigen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern wurde der Begriff der existentiellen Notlage neu definiert. Damit ist klar: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren.” (Link)

Dennoch ist aktuell noch entsprechend weit ist hier das Spektrum der Angebote (andere Bundesländer ermöglichen auch Zuschüsse für Unternehmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern) und entsprechend weit ist hier das Spektrum der Zuschussvoraussetzungen.

Die Extremfall-Beispiele sind:

  • Waren und Dienstleistungen müssen bereits seit dem 1.12.2019 am Markt angeboten werden (Schleswig-Holstein Link)
  • Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren (Baden-WürttembergLink & gilt rückwirkend)
  • Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen (Bayern Link)

An dieser Stelle ist der Vorstoß des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg) zu begrüßen, der fordert, dass klärt werden müsse, ob und inwiefern das Privatvermögen der Antragsteller berücksichtigt werden müsse. In diesem Zusammenhang fordert er eine schnelle, gemeinsame Linie von Bund und Ländern (Link).

Für die anderen Bundesländer erscheint es, wenn man darüber nachdenkt, sinnvoll, möglichst viel in ihre eigenen Bundesländer zu investieren, damit die Gelder im Rahmen des Länderfinanzausgleichs nicht weitergeleitet werden müssen. An dieser Stelle sind wir in Berlin leider benachteiligt und hoffen, dass unsere Landesregierung hierfür eine Lösung findet.

Steuerfreie Zuschüsse

Nach Aussage von Herrn Scholz (Bundesfinanzminister) sollen Bonuszahlungen für Arbeitnehmer der Systemrelevanten Berufe (Festlegung auf Länderebene, hier zB Input zu Berlin Link) bis 1.500 € steuerfrei gestellt werden, jedoch nach aktueller Aussage per Anweisung. Dies wird rechtlich nicht ausreichen, sodass wir hoffen, dass hier noch ein Gesetz folgt.

IHK-Berlin Hinweise zur Corona-Krisenbewältigung:

Ebenso hat die IHK eine hilfreiche und sinnvolle Anweisung für alle Antragsteller gegeben, die Sie unbedingt berücksichtigen sollten (Link):

Lohnhinweise der DATEV zum KuG:

Die DATEV hat im Bezug zum KuG hilfreiche Hinweise zusammengefasst, insbesondere zu Berechnungen und Auswirkungen (Link).

Lohnenswerte Übersicht Bund und alle Länder:

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschland e.V. hat eine sehr gute Zusammenstellung aller Anträge / Formulare / Bescheinigungen etc. pp. zusammengestellt, die absolut erwähnenswert ist: Link

Soforthilfen aufgrund von Betriebsschließungen:

Das Land Thüringen hat ein Förderprogramm für die Unternehmen ins Leben gerufen, die Unterstützungsleistungen wegen Betriebsschließungen (nicht nach dem Infektionsschutzgesetz) benötigen (Link). Es bleibt abzuwarten, bis / wann andere Bundesländer hier nachziehen.

Sofort Ihr Unternehmen in Berlin aufgrund einer Ansteckungsgefahr nach dem Infektionsschutzgesetz behördlich angeordnet wurde, wenden Sie sich bitte an:entschaedigung@senfin.berlin.de(innerhalb von 3 Monaten nach der angeordneten Einstellung der Tätigkeit).

Haftungsausschluss

Der Inhalt des Rundschreibens ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Ihr Team Sander Hansen

Teilen auf

Weitere Beiträge

Digitalisierungsprämien

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, nachfolgend haben wir für Sie die beiden Förderprogramme „Digital Jetzt – Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands“ und „Digitalprämie

Mehr »