Autohandel: Behörden gelingt großer Schlag gegen internationales Betrugskarussell
04.11.2026
Bei sog. Karussellgeschäften nutzen Täter gerne den innereuropäischen Autohandel aus, um sich unrechtmäßig Vorsteuer erstatten zu lassen oder die Abführung von Steuern zu umgehen. Umfangreiche Ermittlungen in einem der größten Umsatzsteuerbetrugskomplexe im europäischen Fahrzeughandel haben jetzt mit der Operation Alba zu einer groß angelegten internationalen Maßnahme geführt.
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) in Köln war im Rahmen von umfangreichen Ermittlungen zu Erkenntnissen gelangt, die im Sommer 2026 zu zwei Festnahmen geführt hatten - eine in Deutschland und eine in den Niederlanden. Darüber hinaus kam es zu Durchsuchungen und Sicherstellungen in Deutschland, Polen und den Niederlanden.
Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität führte für die EUStA bereits seit 2021 die Ermittlungen gegen die in Nordrhein-Westfalen ansässige Kernzelle des Netzwerks. Den Verdächtigen wird vorgeworfen, Fahrzeuge von den bereits im Oktober 2024 verurteilten Hauptbeschuldigten gekauft zu haben. Anschließend sollen sie diese Fahrzeuge an Autohändler innerhalb und außerhalb Deutschlands, insbesondere in den Niederlanden und Portugal, weiterverkauft haben. Diese sollen diese Fahrzeuge als sogenannte Differenzbesteuerungsfahrzeuge an Autohändler innerhalb und außerhalb Deutschlands, insbesondere in den Niederlanden und Portugal, weiterverkauft haben. Dadurch konnten die Autohändler in Deutschland und den Niederlanden die Umsatzsteuer lediglich auf ihre Gewinnspanne zahlen, also auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, und nicht auf den Nettowert des Fahrzeugs. Dieses Vorgehen soll im Land des jeweiligen Endverkäufers zur Hinterziehung von Umsatzsteuer geführt haben. Allein hierdurch entstand nach bisherigen Erkenntnissen ein Umsatzsteuerschaden von mehr als 3,2 Mio. €.
Die Untersuchung begann im Januar 2021 mit einem Hinweis einer italienischen Steuerbehörde an das Bundeszentralamt für Steuern. Hintergrund waren fehlende Angaben zum Ankauf und möglichen Weiterverkauf von Fahrzeugen, die aus Deutschland nach Italien importiert worden waren. Daraufhin hatte die Steuerfahndung in Münster Ermittlungen eingeleitet, die kurze Zeit später von der EUStA in Köln übernommen worden waren. Seitdem wurden neun Personen rechtskräftig verurteilt. Die Freiheitsstrafen reichen von zwei bis sieben Jahren. Insgesamt stehen mehr als 70 Personen im Verdacht, an der organisierten Gruppierung beteiligt gewesen zu sein oder die Hauptbeschuldigten unterstützt zu haben. Zwischen 2017 und Juni 2023 soll das groß angelegte Umsatzsteuerbetrugssystem einen Schaden von rund 300 Mio. € verursacht haben - davon konnten bislang lediglich etwa 15 Mio. € gesichert werden. Neben umfangreichen digitalen Beweismitteln wurden bei den Durchsuchungen auch Waffen, Luxusfahrzeuge und weitere Vermögenswerte sichergestellt, darunter Uhren, Bargeld und Schmuck. Darüber hinaus wurden Fahrzeuge und Immobilien im Wert von mehr als 2,5 Mio. € beschlagnahmt.
Weitere Beiträge aus der Rubrik “Verfahrensrecht”
Papierbescheid künftig nur bei Widerspruch: Ab 2027 werden Steuerbescheide elektronisch bekannt gegeben
Aktuell werden Steuerbescheide vom Finanzamt (FA) nur dann elektronisch bekannt gegeben, wenn der Steuerzahler zuvor in seinem ELSTER-Benutzerkonto aktiv in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt hat.
04.11.2026
Unterbeteiligungsgesellschaften: Besteuerungsgrundlagen sind nicht gesondert und einheitlich festzustellen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich entschieden, dass die Besteuerungsgrundlagen für eine Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil nicht gesondert und einheitlich festzustellen sind - unabhängig davon, ob es sich um eine typische oder atypische Unterbeteiligung handelt.
31.10.2026
Digitale Souveränität: NRW-Finanzämter setzen eigene KI-Lösung zur Dokumentenanalyse ein
Künstliche Intelligenz (KI) hält ganz offiziell Einzug in die Amtsstuben der Finanzämter. So hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen im Somme...
16.10.2026